Mobilfunkverträge: So verschaffen Sie sich Durchblick!

Mal ehrlich: Lesen Sie immer das Kleingedruckte? Wenn Sie zu den wenigen Menschen gehören, die das konsequent durchhalten, Glückwunsch: Sie können sich das Lesen dieses Artikels ersparen. Wenn Sie aber Allgemeine Geschäftsbedingungen und Fußnoten eher flüchtig überfliegen dann sollten Sie unbedingt weiterlesen: Wir sagen Ihnen, wo genau welche Fallen lauern.

Sie haben immer einen Vertrag!

Glauben Sie keinem, der Ihnen weismacht, dass Sie einen Mobilfunktarif buchen können, ohne einen Vertrag abzuschließen. Das können Sie nicht. Egal was Sie bei wem buchen – Sie gehen einen Vertrag ein, mit dem Sie sich zu etwas verpflichten. Das ist normal: Schließlich verpflichtet sich auch der Mobilfunkanbieter dazu, Ihnen bestimmte Leistungen zu überlassen. Und gäbe es keinen Vertrag, könnte er grob gesagt liefern was und wann und wie er wollte und Sie könnten bezahlen was und wann und wie Sie wollten.

So lange gilt Ihr Vertrag…

Stellt sich als erstes die Frage: Wie lange verpflichten Sie sich? Oft steht im Internetangebot bei einem Tarif so etwas wie „ohne Vertrag“ oder „kein Vertrag“. Das stimmt schon mal nicht, wie wir oben festgestellt haben. Bei diesen Tarifen wird dann meist der Eindruck erweckt, als ob für sie gar keine Mindestlaufzeit gilt. Auch das ist falsch.

Denn in dem Moment, in dem ich buche, beginnt die Vertragszeit zu laufen. Und erst wenn ich kündige, lege ich ein Ende der Laufzeit fest. Es geht hier also um Verträge von unbestimmter Dauer. Wie lange diese Verträge, beziehungsweise die mit ihnen gebuchten Tarife mindestens gültig sind, hängt von der Kündigungsfrist ab: Die kann einen Monat betragen oder drei Monate. Die Mindestvertragsdauer berechnet sich also hier wie folgt: Wenn Sie gleich zu Vertragsabschluss wieder kündigen und die Kündigungsfrist zum Datum des Vertragsabschlusses dazurechnen – dann haben sie die tatsächliche Laufzeit des Vertrages. So lange sind Sie verpflichtet, die gebuchte Leistung zu zahlen.

Es gibt Tarife, die haben eine bestimmte Laufzeit, also Sie buchen Sie für ein halbes Jahr bis zwei Jahre – das steht meist groß gedruckt im Angebot. Auch bei diesen Verträgen, die eine feste Laufzeit aufweisen, gibt es kleine Fallstricke:

Solche Verträge verlängern sich automatisch – in der Regel um ein Jahr - wenn man sie nicht rechtzeitig kündigt. Rechtzeitig heißt meistens drei Monate vorher und zwar schriftlich und am besten per Einschreiben mit Rückmeldung. Nur dann können Sie im Streitfall beweisen, dass die Kündigung rechtzeitig beim Vertragspartner eingetroffen ist.

Mitunter ändert sich der Tarif nach einer bestimmten Zeit – wird also nach einem oder zwei Jahren Jahr teurer. Wird nicht rechtzeitig gekündigt, müssen Sie ein Jahr lang mehr zahlen.

Optionen mit automatischer Verlängerung

Eine Falle können die sogenannten Optionen sein, die Sie zu einem Tarif dazu buchen. Wenn Sie beispielsweise einen Tarif fürs Telefonieren und Simsen haben, bei dem Sie im Vorhinein Geld auf ein Guthabenkonto zahlen, dass Sie dann Abtelefonieren und Wegsimsen - dann wähnen Sie sich auf der sicheren Seite. Denn schließlich, so sagen Sie sich, können Sie bei diesen sogenannten Prepaid-Tarifen nur das verbrauchen, was Sie vorher eingezahlt haben – Sie haben also volle Kostenkontrolle!

Das ist auch richtig – so lange, bis Sie eine sogenannte Option dazu buchen. Das kann eine Option für unbegrenztes Simsen sein oder für unbegrenztes Telefonieren in alle Festnetze oder eine Datenpaket-Option fürs Surfen mit dem Smartphone.

Solche Optionen verlängern sich bei den meisten Anbietern automatisch, wenn sie nicht abbestellt werden! Und das Monat um Monat. Das heißt: Der Anbieter versucht das Geld vom Guthaben-Konto abzubuchen. Ist nicht genug da, ruht die Option. Ist genug da, wird die Option wieder abgebucht und das Geld verschwindet vom Konto.

Wer also eine Option bucht, sollte sich genau überlegen, wie lange er sie nutzen will – und dementsprechend früh kündigen. Schriftliches kann man sich hier meist sparen, oft genügt eine SMS oder ein Anruf beim Kundenservice.

Wonach Sie unbedingt suchen sollten – und wo Sie es finden

Zum Abschluss ein paar Tipps, welche Angaben Sie unbedingt suchen sollten und wo Sie diese Angaben auf der Webseite des Mobilfunkanbieters vermutlich finden.

Die Laufzeiten: Hat ein Vertrag eine festgelegte Mindestlaufzeit, findet man ihn schön großgeschrieben im Angebot. Wird ein Tarif „ohne Vertrag“ oder „ohne Laufzeit“ angeboten, suchen Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie lange hier die Kündigungsfrist bei Verträgen ohne festgelegte Mindestlaufzeit, beziehungsweise bei Verträgen von unbestimmter Dauer ist und errechnen daraus – wie oben beschrieben - die Mindestlaufzeit. Alles was Laufzeiten, Kündigungsfristen und Art der Kündigung angeht, ist in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) vermerkt, man findet sie meistens unten auf der Homepage des Anbieters.

Änderung des Tarifs: Wird ein Tarif nach Ablauf der Mindestlaufzeit teurer, ist das meist in den Fußnoten versteckt. Die haben die unterschiedlichste Form: Sie tauchen auf als hochgestellte Zahl im Text, als Sternchen oder als „i“. Immer schön anklicken, da finden sich meist entscheidende Details. Oft sind die ganz klein und in schlecht lesbarer Schrift ganz unten auf der Seite platziert: Zur Not müssen Sie die Webseite mit der Tastenkombination „Strg und +“ vergrößern, bis der Text halbwegs lesbar ist.

Automatische Verlängerung der Optionen: Auch dieses Detail findet sich irgendwo in den Fußnoten, suchen Sie solange bis Sie finden. Mitunter hilft auch ein Blick unter der Rubrik FAQ – einige Anbieter haben die entsprechenden Hinweise in diesem Frage- und Antwort-Teil versteckt. 

Autor: ET