Tarife kündigen: Das muss man beachten

Jeder, der mobil telefoniert, simst oder im mobilen Internet unterwegs ist, hat einen Vertrag mit einem Anbieter. Möchte man einen Tarif nicht mehr nutzen, kündigt man diesen Vertrag. Wenn Sie den Vertrag kündigen wollen, müssen Sie vor allen Dingen die Fristen peinlich genau beachten: Sonst verlängern sich Ihr Vertrag automatisch und Sie müssen länger bezahlen, als Sie möchten.

Fristen sind wichtig

Bei Laufzeitverträgen gibt es eine Mindestlaufzeit, während der keine Kündigung möglich ist. Manchmal gestehen Anbieter ein Sonderkündigungsrecht ein während der ersten Monate, damit der Kunde einen Tarif testen kann. Im Normalfall muss man die Mindestlaufzeit – sie liegt zwischen einem und 24 Monaten – durchhalten.

Will man direkt nach der Mindestlaufzeit den Vertrag beenden, muss rechtzeitig gekündigt werden. Bei vielen Tarifen ist das spätestens drei Monate vor Ende der Laufzeit. Dabei muss in der Regel schriftlich gekündigt werden, eine SMS oder Mail reicht nicht. Entscheidend für die Frist ist nicht, wann Sei den Brief abschicken, sondern wann er beim Mobilfunkbetreiber ankommt. Das können Sie im Streitfall nur mit einem Einschreiben und Empfangsbestätigung nachweisen.

Unser Tipp: Wenn Sie die Kündigungsfristen Ihres Vertrages erfahren wollen, können Sie bei der  Kundenhotline nachfragen. Allerdings münden solche Nachfragen oft in neuen Verkaufsgespräche. Besser Sie lesen die Fristen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nach. Dort sind sie meist unter dem Punkt „Vertragslaufzeit / Kündigung“ vermerkt. Sie finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter dem Kürzel AGB auf der Webseite aller Anbieter.

Ein Vertrag besteht auch bei Prepaid-Tarifen

Aber nicht nur Mobilfunkverträge mit monatlichen Gebühren und einer Mindestlaufzeit muss man kündigen. Auch bei Prepaid-Verträgen, bei denen man nur zahlt, was man verbraucht, schließt man als Nutzer einen  Vertrag mit dem Anbieter ab. Zwar werden von den Mobilfunkbetreibern immer in großen Lettern Tarife ohne Vertrag beworben, doch das ist falsch.

Prepaid-Kunden haben einen Vertrag mit dem Anbieter auf unbestimmte Zeit, der meist recht kurzfristig gekündigt werden kann. Man zahlt keine monatlichen Gebühren und ist so verleitet, einen ungenutzten Prepaid-Vertrag einfach brach liegen zu lassen-  doch hier lauern einige Fallen. Es gibt Anbieter, die bei Nichtnutzung eine Nutzungspauschale erheben, welche dann monatlich fällig wird. Lädt man nach langer Zeit das Guthaben wieder auf, erlebt man eine böse Überraschung, denn dann werden erst einmal alle aufgelaufenen Gebühren abgezogen.

Unser Tipp: Wollen Sie einen Prepaid-Tarif nicht mehr nutzen, unbedingt kündigen! Sonst entstehen möglicherweise Kosten, die man auf den ersten Blick nicht entdeckt hatte.

Hilfe bei der Kündigung

Wenn man kündigt und danach bei einem anderen Anbieter telefonieren will, gibt es die Möglichkeit der Rufnummernmitnahme. Das heißt, man zieht zusammen mit der eigenen Mobilfunknummer zum neuen Anbieter um. Hier gelten ebenso Fristen, sonst verfällt diese Möglichkeit. Es fallen beim alten Anbieter Bearbeitungsgebühren an, oft werden diese jedoch ausgeglichen von Prämien, die Anbieter ihren Neukunden zahlen, wenn sie Nummern mitbringen.

Einige Mobilfunkprovider bieten Neukunden an, die Kündigungsformalitäten zu übernehmen. Zu diesem Zweck benötigt der neue Anbieter genaue Daten zum Kundenvertrag. Die Abwicklung übernimmt dann der neue Anbieter. Andere Betreiber übernehmen zwar nicht die Kündigung, bieten aber immerhin Formulare zum Herunterladen auf ihren Seiten an, die das Kündigen erleichtern.

Autor: JG