Anbieterwechsel: So wird es gemacht
Wenn Sie den Anbieter wechseln wollen, sollten Sie vor allen Dingen zwei Punkte beachten: Zum einen müssen Sie den alten Vertrag ordentlich kündigen, sonst entstehen Ihnen Kosten für einen Tarif, den Sie gar nicht nutzen. Wollen Sie die alte Handy-Nummer behalten, nehmen Sie diese gegen eine Gebühr vom alten zum neuen Anbieter mit.
Fristen sind wichtig bei der Kündigung
Der erste Schritt zum Anbieterwechsel ist die Kündigung des alten Vertrags. Hierbei ist wichtig, dass Sie rechtzeitig kündigen, bevor sich der Vertrag automatisch verlängert: Bei 24-monatigen Laufzeitverträgen gibt es automatisch ein Jahr mehr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen! Wann der Vertrag abläuft, entnimmt man entweder dem Kundenvertrag oder man liest es Online beim Anbieter nach – das steht meistens in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), in der Regel sind diese unter dem Kürzel AGB auf der Webseite der Betreiber zu finden. Wahlweise können Sie auch einfach bei der Kundenhotline anrufen und fragen.
Unser Tipp: Wenn Sie entschlossen sind, zu wechseln, lassen Sie sich bei der Kundenhotline nicht in Gespräche verwickeln - die enden sehr oft im Versuch, dem Auskunft suchenden Kunden etwas zu verkaufen.
Die Kündigung selbst muss schriftlich erfolgen, ein Anruf oder gar eine E-Mail genügen nicht. Manche Anbieter akzeptieren auch ein Fax. Entscheidend ist für das Einhalten der Frist nicht der Tag, an dem man die Kündigung abschickt, sondern der Tag, an dem der Anbieter das Schreiben erhält.
Unser Tipp: Schicken Sie die Kündigung mit der Post, am besten per Einschreiben, um einen Beleg in Händen zu haben für den eventuellen Streitfall.
Manche Betreiber bieten den Service an, die Kündigung beim alten Anbieter zu übernehmen. Man übermittelt dem neuen Anbieter also die Daten des alten Kundenvertrags und dann erledigt er die Formalitäten und die Verträge lösen sich nahtlos ab, ohne dass man selbst eine Kündigung schreiben muss.
Neuer Anbieter, alte Nummer
Wenn man den Anbieter wechselt, möchte man vielleicht die alte Handynummer behalten. Das ist meistens möglich, wenn auch gegen eine Gebühr, die man an den alten Anbieter entrichtet. Ebenso wie bei der Kündigung muss man hier Fristen beachten, damit man das lebenslang erworbene Nutzungsrecht an der Nummer nicht verwirkt. Eine Rufnummernmitnahme kann man frühestens vier Monate vor und einen Monat nach Ablauf des alten Vertrags beantragen.
Unser Tipp: Schicken Sie direkt mit der Kündigung die Mitteilung über die Mitnahme der Rufnummer. Schreiben Sie diesen Wunsch einfach mit auf die Kündigung und schlagen Sie auf diese Weise zwei Fliegen mit einer Klappe.
Einige Anbieter helfen auch bei der Nummernmitnahme. Sie übernehmen Kündigung und die Übertragung der alten Rufnummer. Oft gibt es vom neuen Anbieter sogar eine Prämie fürs Umziehen der alten Nummer, mit der man die Gebühren ausgleicht; manchmal ist die Prämie sogar höher als die Gebühr.
Autor: JG
